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   BFH, 17.03.1960 - IV 193/58 U   

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https://dejure.org/1960,892
BFH, 17.03.1960 - IV 193/58 U (https://dejure.org/1960,892)
BFH, Entscheidung vom 17.03.1960 - IV 193/58 U (https://dejure.org/1960,892)
BFH, Entscheidung vom 17. März 1960 - IV 193/58 U (https://dejure.org/1960,892)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Vermutung des Vorliegens eines Liebhabereibetriebs bei Vollblutzucht - Voraussetzungen für die ausnahmsweise Anerkennung von Vollblutzuchten als Gewinnbetriebe

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 71, 197
  • BStBl III 1960, 324
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 06.05.1954 - IV 221/53 U

    Vorliegen eines Liebhabereibetriebes - Voraussetzungen einer einkommensteuerlich

    Auszug aus BFH, 17.03.1960 - IV 193/58 U
    Entscheidend hierfür ist, ob eine Tätigkeit objektiv nach ihrer Wesensart und nach der Art ihrer Ausübung unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten auf die Dauer gesehen zur Erzielung wenigstens eines Ausgleichs von Aufwand und Ertrag geeignet erscheint (Urteil des Bundesfinanzhofs IV 221/53 U vom 6. Mai 1954, BStBl 1954 III S. 197, Slg. Bd. 58 S. 745).

    Lediglich in Grenzfällen (Urteil des Bundesfinanzhofs IV 221/53 U, a.a.O.) wird auch der subjektiven Auffassung des Steuerpflichtigen eine gewisse Bedeutung beigemessen.

    Der Senat hat zwar in dem schon oben erwähnten Urteil IV 221/53 U unter anderem ausgesprochen, daß regelmäßig davon ausgegangen werden müsse, daß eine züchterische Tätigkeit ihrer Art nach darauf gerichtet sei, gewinnbringend verwertet zu werden.

  • BFH, 19.11.1985 - VIII R 4/83

    Zur Frage der Gewinnerzielungsabsicht als dem Streben nach einem Totalgewinn und

    Der BFH hat bereits mit Urteil vom 17. März 1960 IV 193/58 U (BFHE 71, 197, BStBl III 1960, 324) entschieden, daß Verluste aus einer Vollblutzucht bei fehlender Gewinnerzielungsabsicht nicht als Verluste aus Gewerbebetrieb anerkannt werden können.
  • BFH, 19.07.1990 - IV R 82/89

    Abgrenzung zwischen Gewinnerzielungsabsicht und "Liebhaberei" bei einem

    In seinem Urteil vom 17. März 1960 IV 193/58 U (BFHE 71, 197, BStBl III 1960, 324) hat der Senat festgestellt, daß bei einer Vollblutzucht die Vermutung besteht, daß sie zu den Liebhabereibetrieben gehöre.
  • FG Köln, 13.12.2000 - 7 K 4488/94

    Haftung für Steuerabzug wegen an im Ausland ansässige Steuerpflichtige erbrachten

    In der älteren Rechtsprechung ist eine tatsächliche Vermutung entwickelt worden, daß sowohl Traber- als auch Vollblutzuchten in der Regel nicht mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben werden können (vgl. grundlegend RFH-Urteil vom 20. Januar 1944 III 90/43, RStBl 1944, 366 und BFH-Urteil vom 17. März 1960 IV 193/58 U, BFHE 71, 197, BStBl III 1960, 324).
  • BFH, 04.03.1970 - I R 123/68

    Unterhaltung eines Gestüts - Betriebswirtschaftliche Grundsätze -

    Sie rügt weiter, daß die Vorentscheidung von den BFH-Urteilen IV 193/58 U vom 17. März 1960 (BFH 71, 197, BStBl III 1960, 324), I 189/61 U vom 9. Oktober 1963 (BFH 78, 199, BStBl III 1964, 79) und I 221/62 S vom 2. November 1965 (BFH 85, 121, BStBl III, 1966, 255) abweiche.
  • BFH, 02.02.1989 - IV R 109/87

    Betrieb eines Gestüts in Gewinnerzielungsabsicht - Verluste aus dem Betrieb

    Es mag eine Erfahrungstatsache sein, daß die selbstständige Zucht von Vollblutpferden und von Traberpferden nicht gewinnbringend betrieben werden kann (vgl. Urteil des Reichsfinanzhofs - RFH - vom 20. Januar 1944 III 90/43, RStBl 1944, 366; BFH-Urteil vom 17. März 1960 IV 193/58 U, BFHE 71, 197, BStBl III 1960, 324).
  • BFH, 02.11.1965 - I 221/62 S

    Allgemeine Grundlagen des Einkommenssteuergesetzes - Begriff und Ermittlung des

    Ebensowenig könne das Urteil des Bundesfinanzhofs IV 193/58 U vom 17. März 1960 (BStBl 1960 III S. 324, Slg. Bd. 71 S. 197), das bei einer Vollblutzucht die Vermutung für eine Liebhaberei aufstellt, gegen die GmbH angewendet werden, insbesondere deshalb, weil es sich dort um einen der Einkommensteuer unterliegenden Betrieb gehandelt habe.
  • FG Köln, 17.12.1998 - 7 K 653/94

    Steuerliche Behandlung von Gewinnen aus Galerie; Abgrenzung von Liebhaberei und

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  • BFH, 09.10.1963 - I 189/61 U

    Vorliegen eines Liebhabereibetriebes bzw. eines auf Gewinnerzielung angelegten

    Für Vollblutzuchten hat das Urteil des Bundesfinanzhofs IV 193/58 U vom 17. März 1960, BStBl 1960 III S. 324, Slg. Bd. 71 S. 197, ausgeführt, daß eine Vermutung dafür spreche, daß sie zu den Liebhaberbetrieben gehören.
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